Das Vermessungsamt ist nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (Bay RS 219-1-F) verpflichtet, Gebäudeveränderungen, die noch nicht in den amtlichen Karten und Büchern enthalten sind, zu erfassen und in den amtlichen Unterlagen auszuweisen.In den nächsten Monaten werden im Gemeindegebiet von Unt
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